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Ausbildung zur Brandschutz-Selbsthilfekraft Gesetzesgrundlage Rheinland-Pfalz: Landesgesetz für den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) § 15 Abs. 5 Es gibt kaum eine Situation, die mehr Verantwortung fordert, als ein Feuer in einer Einrichtung in der sich eine Vielzahl von Menschen befinden. Das Schicksal dieser Menschen liegt ganz in den Händen Ihres Personals. Gerade in Beherbergungsbetrieben, Internaten, Krankenhäusern, Altenheimen, Altenwohn- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen besteht ein besonderer Schutzauftrag des Betreibers gegenüber seinen Gästen oder Bewohnern. Daher sind bei derartigen Betrieben mit mehr als 100 Betten, auch ohne behördliche Aufforderung, Brandschutz-Selbsthilfekräfte zu bestellen und auszubilden. Aber auch in anderen Unternehmen mit hohem Publikumsverkehr, wie z. B. Kaufhäuser, sind derartige Selbsthilfekräfte erforderlich. HP BrandschutzConcept bereitet IHRE Mitarbeiter mit erfahrenen Fachausbildern in einem praxisorientierten Tages-Seminar auf diese verantwortungsvolle Tätigkeit vor. Im Gegensatz zu den Ausbildungsinhalten der Brandschutz-Unterweisung für alle Mitarbeiter, sollen Brandschutz-Selbsthilfekräfte in der Lage sein, aktiv im vorbeugenden Brandschutz einer Einrichtung mitzuwirken und im Falle eines Brandes qualifizierte Hilfe zu leisten, um die Hilfsorganisationen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Zu diesem Zweck werden IHRE Mitarbeiter zielgruppenorientiert, mit modernster Medienunterstützung, in die theoretischen Grundlagen des Brandschutzes eingeführt. Im offenen Lehrgespräch gibt es die Möglichkeit auch anwenderspezifische Fragen und Probleme zu erläutern und umfassend auf betriebsspezifische Brandschutzbelange einzugehen. Im Praxis-Training haben IHRE Mitarbeiter die Möglichkeit Brandsituationen an realen Übungsfeuern und an Brandsimulatoren zu trainieren.
Je nach Zielgruppe ist auch das Trainieren von Evakuierungspraktiken bei hilflosen oder in der Mobilität eingeschränkten Personen möglich.
Sofern die räumlichen
Voraussetzungen erfüllt sind, können auch Seminare „vor
Ort“ in IHREM Unternehmen durchgeführt werden. So entfallen
kostenintensive Anfahrten ! Fordern Sie unser spezielles „vor Ort“-Angebot an ! Auf Antrag unterstützt das Land Rheinland-Pfalz, im Rahmen der Förderung des Ehrenamts, die Seminarteilnahme von aktiven Feuerwehrangehörigen mit Übernahme eines Drittels der Seminargebühren. Wir nennen Ihnen Ihre Ansprechpartner ! |
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