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| Flucht-
und Rettungspläne gem. BGV A 8 und § 55 Arbeitsstätten-Verordnung |
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Die Arbeitsstätten-Verordnung schreibt bei vielen Betriebsstätten als Informationsmedium für Mitarbeiter und Besucher, für den Gefahrenfall sog. Flucht- und Rettungspläne vor. Sie zeigen Brandschutzeinrichtungen, Gefahrenmeldeeinrichtungen, Fluchtwege und Notausgänge und sind an entsprechend frequentierten Stellen auszuhängen. |
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