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Aufstellen
und Fortführen von Brandschutzordnungen und Einhaltung rechtlicher
Vorgaben (z. B. Alarm- und Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne,
Regelungen bei Heißarbeiten usw.) |
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jährliche
Ausbildung von Mitarbeitern über das Richtige |
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Verhalten
im Brandfall und den Umgang mit betriebsspezifischen Feuerlöscheinrichtungen,
insbesondere Handfeuerlöschgeräte. |
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Betreuung
von Brandschutzeinrichtungen |
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Überwachung
der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen |
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Ermitteln
von Brand- und Explosionsgefahren |
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Teilnahme
an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen |
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Überprüfung
und Gestaltung von Arbeitsverfahren mit Brandgefährdung |
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Zusammenarbeit
mit den Ordnungsbehörden, der Feuerwehr und den Feuerversicherern |
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Erstellen
und Überwachen eines Prüfbuchs für gesetzlich wiederkehrende
Prüfungen von Brandschutzeinrichtungen |